Ein Elektroroller mit Sitz ist kein stehendes E-Trottinett. Entscheidend für die Nutzung sind die technische Ausführung und die passende Schweizer Fahrzeugkategorie.
Zuerst die Kategorie, dann das Versprechen.
Nach dem aktuellen ASTRA-Merkblatt sind für entsprechend ausgeführte Leicht-Motorfahrräder mit Sitz bis zu 25 km/h und höchstens 0,5 kW vorgesehen. Weitere Grenzen sind ein zulässiges Gesamtgewicht von 250 kg und eine Breite von 1 m. Für E-Trottinette ohne Sitz liegt die Geschwindigkeit bei höchstens 20 km/h.
Leistung und Geschwindigkeit allein reichen für eine Einstufung nicht aus. Auch Bremsen, Beleuchtung, Rückstrahler, Warnvorrichtung, elektromagnetische Verträglichkeit und Manipulationsschutz müssen die Anforderungen erfüllen.
Lass dir vor dem Kauf die Unterlagen zur konkreten Schweizer Fahrzeugausführung zeigen. Eine Händlerbeschreibung oder die Bezeichnung «500 W / 25 km/h» ersetzt diesen Nachweis nicht.
Ab welchem Alter und mit welchem Führerausweis?
Kategorie M erforderlich.
Ohne Führerausweis – bei passend ausgeführtem Leicht-Motorfahrrad.
Diese Altersregeln gelten für die entsprechende Fahrzeugkategorie. Sie sind keine modellbezogene Freigabe für einen bestimmten Falcon. «Führerschein» ist ein gebräuchliches Suchwort; in der Schweiz heisst der Ausweis Führerausweis.
Wo darf ich fahren und welches Licht brauche ich?
Beachte die für den Radverkehr geltenden Flächen, Regeln und Signale. Nutze Radverkehrsanlagen, wo die Vorschriften dies verlangen; andernfalls die Fahrbahn. Trottoirs sind grundsätzlich dem Fussverkehr vorbehalten. Eine besondere Signalisation kann abweichende Regeln festlegen.
Die vorgeschriebene Beleuchtung muss vorhanden und funktionstüchtig sein. Das Licht ist auch tagsüber einzuschalten.
Helm, Kontrollschild und Versicherung.
Für entsprechend ausgeführte Leicht-Motorfahrräder sind gemäss ASTRA kein Kontrollschild, kein Fahrzeugausweis und keine Immatrikulation vorgesehen. Das befreit das Fahrzeug nicht von den technischen Vorschriften.
Ein Velohelm wird empfohlen. Auch ohne allgemeines Motorfahrzeug-Haftpflichtobligatorium bleibt die eigene Haftung bestehen. Kläre vor der Fahrt mit deiner Versicherung, ob und wie die Privathaftpflicht den konkreten Roller deckt.
Darf eine zweite Person mitfahren?
Das hängt von den zulässigen Sitzplätzen, der Fahrzeugausführung, geeigneten Fussrasten, der Belastung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Unter 16-Jährige dürfen niemanden mitführen. Die Form oder Länge eines Sitzes ist keine Zusage für einen zweiten zugelassenen Platz. Für den konkreten Falcon lässt sich dies erst mit den Fahrzeugunterlagen bestätigen.
Die Ausführung muss unverändert passen.
Eine Veränderung der Leistung oder Geschwindigkeit kann die rechtliche Einstufung verändern. Eine mögliche Entdrosselung ist kein Vorteil für den Betrieb innerhalb der hier beschriebenen Kategorie.
Quellen und Geltungsbereich.
Allgemeine Orientierung anhand folgender behördlicher Quellen; keine individuelle Modellfreigabe. Vorschriften und Fahrzeugunterlagen vor der Nutzung erneut prüfen.
- ASTRA: Vorschriften für Fahrzeuge des Langsamverkehrs ↗
- ASTRA-Merkblatt, Stand 1. Juli 2025, Seite 3 ↗
- Kanton Zürich: E-Bikes und Trendfahrzeuge ↗
- Kanton Luzern: Regierungsantwort vom 3. Februar 2026 ↗
- Verkehrsversicherungsverordnung, Art. 38 ↗
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